Versorgungsmedizinische Grundsätze
Allgemeine Grundsätze
1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
2. Kopf und Gesicht
3. Nervensystem und Psyche
4. Sehorgan
5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
6. Nase
7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
9. Herz und Kreislauf
10. Verdauungsorgane
11. Brüche (Hernien)
12. Harnorgane
13. Männliche Geschlechtsorgane
14. Weibliche Geschlechtsorgane
15. Stoffwechsel, innere Sekretion
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
17. Haut
18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Begutachtung
Merkzeichen
Schwerbehindertenausweis
1. Zur unbefristeten Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
2. Bei psychischen Erkrankungen ist eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht auf Dauer gänzlich ausgeschlossen, weswegen in solchen Fällen grundsätzlich kein atypischer Fall vorliegt, der zu einer unbefristeten Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führen kann.
Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat
29.09.2023
L 8 SB 1641/23
1. Ein Schwerbehindertenausweis ist auch bei unbefristeter Feststellung des GdB nach § 152 Abs 5 S 3 SGB IX grundsätzlich zu befristen.
2. Ein behinderter Mensch kann nicht beanspruchen, dass der GdB unabhängig von möglichen künftigen Veränderungen seines Gesundheitszustandes auf Dauer unveränderbar festgestellt und ein entsprechender Ausweis ausgestellt wird.
Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat
18.02.2022
L 8 SB 2527/21
Ein Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises besteht in der Regel auch dann nicht, wenn ein unbefristeter Feststellungsbescheid über das Bestehen einer Schwerbehinderung erteilt wurde.
Thüringer Landessozialgericht 5. Senat
14.10.2021
L 5 SB 1259/19
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