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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


Schwerbehindertenausweis


1. Zur unbefristeten Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

2. Bei psychischen Erkrankungen ist eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht auf Dauer gänzlich ausgeschlossen, weswegen in solchen Fällen grundsätzlich kein atypischer Fall vorliegt, der zu einer unbefristeten Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führen kann.

Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat 29.09.2023 L 8 SB 1641/23


1. Ein Schwerbehindertenausweis ist auch bei unbefristeter Feststellung des GdB nach § 152 Abs 5 S 3 SGB IX grundsätzlich zu befristen.

2. Ein behinderter Mensch kann nicht beanspruchen, dass der GdB unabhängig von möglichen künftigen Veränderungen seines Gesundheitszustandes auf Dauer unveränderbar festgestellt und ein entsprechender Ausweis ausgestellt wird.

Landessozialgericht Baden-Württemberg 8. Senat 18.02.2022 L 8 SB 2527/21


Ein Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises besteht in der Regel auch dann nicht, wenn ein unbefristeter Feststellungsbescheid über das Bestehen einer Schwerbehinderung erteilt wurde.

Thüringer Landessozialgericht 5. Senat 14.10.2021 L 5 SB 1259/19


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